Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - VI-U (Kart) 19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42551
OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - VI-U (Kart) 19/11 (https://dejure.org/2011,42551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2011 - VI-U (Kart) 19/11 (https://dejure.org/2011,42551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - VI-U (Kart) 19/11 (https://dejure.org/2011,42551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,42551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betreibers einer Autoreparaturwerkstatt auf Abschluss eines Service-Vertrages mit einem Automobilhersteller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Betreibers einer Autoreparaturwerkstatt auf Abschluss eines Service-Vertrages mit einem Automobilhersteller

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - U (Kart) 19/11
    Besteht daher ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages, so ist die Klage in der Regel auf die Abgabe der entsprechenden Willenserklärung und nicht auf Feststellung der Pflicht zum Abschluss dieses Vertrages zu richten (BGH NJW-RR 1994, 1272; Greger in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 256 Rn. 7a).

    Wenn schon ein Feststellungsverfahren zur Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt, bestehen gegen die Zulässigkeit der (bloßen) Feststellungsklage keine Bedenken (BGH NJW 1995, 2219, 2220; BGH NJW-RR 1994, 1272 f.; Senat Urteil v. 17.08.2011, Az.: VI U (Kart) 10/06 Seite 8 der Urteilsgründe).

    In diesem Sinne ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Statthaftigkeit einer Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage bejaht worden, weil die beklagte Bank die hinreichende Gewähr dafür bot, dass sie die streitbefangenen Versicherungspolicen bereits auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil herausgeben wird (BGH NJW 1995, 2219, 2220) oder weil nach Klärung des Streits über die Verkaufsverpflichtung aus einem Träger-Bewerber-Vertrag eine Regelung der kaufvertraglichen Einzelpunkte unmittelbar durch die Parteien zu erwarten ist (BGH NJW-RR 1994, 1272).

  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - U (Kart) 19/11
    Wenn schon ein Feststellungsverfahren zur Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt, bestehen gegen die Zulässigkeit der (bloßen) Feststellungsklage keine Bedenken (BGH NJW 1995, 2219, 2220; BGH NJW-RR 1994, 1272 f.; Senat Urteil v. 17.08.2011, Az.: VI U (Kart) 10/06 Seite 8 der Urteilsgründe).

    In diesem Sinne ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Statthaftigkeit einer Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage bejaht worden, weil die beklagte Bank die hinreichende Gewähr dafür bot, dass sie die streitbefangenen Versicherungspolicen bereits auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil herausgeben wird (BGH NJW 1995, 2219, 2220) oder weil nach Klärung des Streits über die Verkaufsverpflichtung aus einem Träger-Bewerber-Vertrag eine Regelung der kaufvertraglichen Einzelpunkte unmittelbar durch die Parteien zu erwarten ist (BGH NJW-RR 1994, 1272).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - U (Kart) 19/11
    Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. nur BGHZ 170, 299 - National Geographic II ; BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - U (Kart) 19/11
    Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. nur BGHZ 170, 299 - National Geographic II ; BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 10/06

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Berechnung des Entgelts für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - U (Kart) 19/11
    Wenn schon ein Feststellungsverfahren zur Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt, bestehen gegen die Zulässigkeit der (bloßen) Feststellungsklage keine Bedenken (BGH NJW 1995, 2219, 2220; BGH NJW-RR 1994, 1272 f.; Senat Urteil v. 17.08.2011, Az.: VI U (Kart) 10/06 Seite 8 der Urteilsgründe).
  • LG Köln, 24.06.2011 - 90 O 11/11

    Anspruch eines Kfz-Betriebs auf Zulassung als X-Service-Partner eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - U (Kart) 19/11
    Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (Az. 90 O 11/11) wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15

    Anforderungen an die Kündigung eines Kfz-Händlervertrages

    Es ist daher zu erwarten, dass die Beklagte mit der Klägerin bereits auf das Feststellungsurteil hin einen Service-Vertrag zu ihren aktuellen Bedingungen abschließen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011, VI-1 U (Kart) 19/11, BeckRS 2012, 09274).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 U 95/12

    Wirksamkeit einer Kündigung nach § 20 GWB

    Des Weiteren ist die bestehende Möglichkeit einer anderweitigen Ausrichtung des von ihr unterhaltenen Werkstattbetriebs hin zu einer anderen Marke oder als freie Werkstatt innerhalb der zweijährigen Kündigungsfrist zu berücksichtigen [vgl. BGH Urt. v. 30.3.2011 - KZR 6/09 und KZR 7/09 - jeweils - Rn. 27; OLG Düsseldorf Urt. v. 21.12.2011 - VI-U (Kart) 19/11 - Ziff 1. b. bb.
  • OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 11 U 95/12

    Wirksamkeit einer Kündigung nach § 20 GWB

    Zutreffend hat das Landgericht im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung [vgl. BGH Urt. v. 30.3.2011 - KZR 6/09 - Rn. 25 ff und KZR 7/09 - Rn. 25 ff; s. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2011 - IV-U (Kart) 19/11 - S. 12 f] auch eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit der Klägerin verneint, welche diese auf die Betreuung der Markenkunden der Beklagten und ihren damit verbundenen Investitionen in Werkzeuge und Markensymbole gestützt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht